2.11.2023
Forderungseinzug:
Der Begriff des Forderungseinzugs ist gesetzlich definiert als die Geltendmachung unbezahlter Forderungen auf
möglichst preisgünstigem Wege. Hat ein Unternehmer oder ein Verkäufer gegenüber einem zahlungsunwilligen Kunden
eine hohe Geldforderung, und gerät dann
der Schuldner in Zahlungsverzug
weil er nicht bezahlt, dann kann der Einzug der offenen Forderung einem hinreichend schnell arbeitenden Rechtsanwalt
zur Eintreibung übergeben werden.
Das Inkassoverfahren durch einen Rechtsanwalt umfasst zunächst das vorgerichtliche Mahnwesen, anschließend wird
dann aber ein
gerichtliches Mahnverfahren
durchgeführt, das sich beginnend mit der Beantragung eines Mahnbescheids und die anschließende Beantragung eines
Vollstreckungsbescheids bis hin zur Zahlungsklage vor Gericht hinauszögern kann.
Inkasso:
Im Rahmen der
Abwicklung des Inkassos
sind mehrere juristisch vorgeschriebene Formalitäten und insbesondere Fristen zu beachten, die insbesondere kleine
und mittlere Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilung mit erheblichem zusätzlichen Verwaltungsaufwand beschäftigen
können. Damit der Forderungseinzug von Anfang an zügig und stringent läuft und zur Vermeidung von Kosten zu einer
erfolgreichen
außergerichtlichen Eintreibung
der ausstehenden Forderung beiträgt, wird die Forderung regelmäßig an einen auf den Forderungseinzug
spezialisierten Anwalt übergeben, der die Einziehung der geschuldeten Zahlungen unverzüglich verfolgt.
Dies ist der prinzipielle Ablauf eines automatisierten Forderungseinzugs in Deutschland. Wird aber die
offene Forderung nicht freiwillig bezahlt,
dann muss in ein Gerichtsverfahren übergegangen werden, in dem relativ enge Fristen gesetzt sind und diverse
Zahlungsvereinbarungen einzuhalten sind, damit am Ende des Verfahrens ein
rechtskräftiger vollstreckbarer Titel
gegen den säumigen Schuldner erwirkt werden kann.
Zahlungsklage:
Die Beauftragung eines Inkassounternehmens
wäre zwar auch vorgerichtlich möglich, in der Regel ist diese aber teurer als die Einschaltung eines Anwalts, da
dieser keine zusätzlichen Inkassogebühren erhebt. Während des gesamten Inkassoverfahrens bleibt der Gläubiger
Forderungsinhaber, er bedient sich allerdings der Dienstleistungen eines Anwalts zum Eintreiben der Forderung.
Die Prüfung eines Inkassoauftrages durch den Anwalt erfolgt nach verschiedenen, im Einzelfall unterschiedlichen
Kriterien. Der Gläubiger soll als Auftraggeber, wenn sich das Unternehmen auf bestimmte Branchen spezialisiert
hat, diesen angehören. Die
einzuziehende Forderung
muss unstreitig sein. Lieferanten sehen es nicht als ihre Aufgabe, Streitigkeiten insbesondere rechtlicher Art
auszuräumen. Das ist Sache von Rechtsanwälten.
Andere Forderungen
Die Forderung soll nach Art und Höhe dem Leistungsangebot des Kunden entsprechen. Unternehmen, die sich
ausschließlich auf die Beitreibung titulierter Forderungen spezialisiert haben, werden die Verfolgung
notleidender Forderungen ablehnen. Auch die Übernahme von Forderungen geringer Höhe wird von manchen
Unternehmen ausgeschlossen oder erfolgt nur unter eingeschränktem Leistungsumfang. Die vom Auftraggeber
gelieferten Forderungsdaten und
Informationen über den Schuldner
müssen vollständig sein und die Forderung muss schlüssig und durchsetzbar erscheinen. Die Einziehung der Forderung
darf nicht von vornherein als aussichtslos angesehen werden müssen. Eventuell schlägt sich der Grad der
Aussichtslosigkeit in einer nach den Umständen zu bemessenden höheren Vergütung, bevorzugt dem Erfolgshonorar,
nieder.
Kommt es zur formularmäßigen Auftragsbestätigung, wird zugleich der für die Forderung vergebene Rang dem
Auftraggeber mitgeteilt, um eine schnelle und reibungslose Anmeldung zu gewährleisten. Regelmäßig weist der Anwalt
in diesem Zusammenhang den Auftraggeber nochmals daraufhin, mit seinem Schuldner nur noch über den Rechtsanwalt zu
verkehren und in jedem Falle unverzüglich Zahlungen, Warenrückgaben und Gutschriften und Gewährung von
Sicherheiten an den Auftraggeber direkt zu leisten.
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