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2.11.2023

Forderungseinzug:

Der Begriff des Forderungseinzugs ist gesetzlich definiert als die Geltendmachung unbezahlter Forderungen auf möglichst preisgünstigem Wege. Hat ein Unternehmer oder ein Verkäufer gegenüber einem zahlungsunwilligen Kunden eine hohe Geldforderung, und gerät dann der Schuldner in Zahlungsverzug weil er nicht bezahlt, dann kann der Einzug der offenen Forderung einem hinreichend schnell arbeitenden Rechtsanwalt zur Eintreibung übergeben werden.
Das Inkassoverfahren durch einen Rechtsanwalt umfasst zunächst das vorgerichtliche Mahnwesen, anschließend wird dann aber ein gerichtliches Mahnverfahren durchgeführt, das sich beginnend mit der Beantragung eines Mahnbescheids und die anschließende Beantragung eines Vollstreckungsbescheids bis hin zur Zahlungsklage vor Gericht hinauszögern kann.
Inkasso:
Im Rahmen der Abwicklung des Inkassos sind mehrere juristisch vorgeschriebene Formalitäten und insbesondere Fristen zu beachten, die insbesondere kleine und mittlere Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilung mit erheblichem zusätzlichen Verwaltungsaufwand beschäftigen können. Damit der Forderungseinzug von Anfang an zügig und stringent läuft und zur Vermeidung von Kosten zu einer erfolgreichen außergerichtlichen Eintreibung der ausstehenden Forderung beiträgt, wird die Forderung regelmäßig an einen auf den Forderungseinzug spezialisierten Anwalt übergeben, der die Einziehung der geschuldeten Zahlungen unverzüglich verfolgt.
Dies ist der prinzipielle Ablauf eines automatisierten Forderungseinzugs in Deutschland. Wird aber die offene Forderung nicht freiwillig bezahlt, dann muss in ein Gerichtsverfahren übergegangen werden, in dem relativ enge Fristen gesetzt sind und diverse Zahlungsvereinbarungen einzuhalten sind, damit am Ende des Verfahrens ein rechtskräftiger vollstreckbarer Titel gegen den säumigen Schuldner erwirkt werden kann.
Zahlungsklage:
Die Beauftragung eines Inkassounternehmens wäre zwar auch vorgerichtlich möglich, in der Regel ist diese aber teurer als die Einschaltung eines Anwalts, da dieser keine zusätzlichen Inkassogebühren erhebt. Während des gesamten Inkassoverfahrens bleibt der Gläubiger Forderungsinhaber, er bedient sich allerdings der Dienstleistungen eines Anwalts zum Eintreiben der Forderung. Die Prüfung eines Inkassoauftrages durch den Anwalt erfolgt nach verschiedenen, im Einzelfall unterschiedlichen Kriterien. Der Gläubiger soll als Auftraggeber, wenn sich das Unternehmen auf bestimmte Branchen spezialisiert hat, diesen angehören. Die einzuziehende Forderung muss unstreitig sein. Lieferanten sehen es nicht als ihre Aufgabe, Streitigkeiten insbesondere rechtlicher Art auszuräumen. Das ist Sache von Rechtsanwälten.

Andere Forderungen

Die Forderung soll nach Art und Höhe dem Leistungsangebot des Kunden entsprechen. Unternehmen, die sich ausschließlich auf die Beitreibung titulierter Forderungen spezialisiert haben, werden die Verfolgung notleidender Forderungen ablehnen. Auch die Übernahme von Forderungen geringer Höhe wird von manchen Unternehmen ausgeschlossen oder erfolgt nur unter eingeschränktem Leistungsumfang. Die vom Auftraggeber gelieferten Forderungsdaten und Informationen über den Schuldner müssen vollständig sein und die Forderung muss schlüssig und durchsetzbar erscheinen. Die Einziehung der Forderung darf nicht von vornherein als aussichtslos angesehen werden müssen. Eventuell schlägt sich der Grad der Aussichtslosigkeit in einer nach den Umständen zu bemessenden höheren Vergütung, bevorzugt dem Erfolgshonorar, nieder.
Kommt es zur formularmäßigen Auftragsbestätigung, wird zugleich der für die Forderung vergebene Rang dem Auftraggeber mitgeteilt, um eine schnelle und reibungslose Anmeldung zu gewährleisten. Regelmäßig weist der Anwalt in diesem Zusammenhang den Auftraggeber nochmals daraufhin, mit seinem Schuldner nur noch über den Rechtsanwalt zu verkehren und in jedem Falle unverzüglich Zahlungen, Warenrückgaben und Gutschriften und Gewährung von Sicherheiten an den Auftraggeber direkt zu leisten.
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